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KinderZukunft

Das Programm „KinderZukunft“ hat das Ziel, benachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 16 Jahren - besonders im Bereich Bildung - zu fördern.

Je Kind/Jugendlichem kann einmal im Kalenderjahr eine Förderung bewilligt werden:

  1. bis zu 50,00 Euro für kleinere Anschaffungen wie z.B.: Bücher, Instrumente, Spielzeug, Schulsachen, ausnahmsweise auch Kleinstmöbel, Kleidung …
  2. bis zu 300,00 Euro (ausgezahlt werden max. 270,00 Euro, da 10% Eigenbeteiligung erforderlich sind) für die Teilnahme an verschiedenen Kursen/Programmen wie z.B.: Bildungs- und Sportangebote, mathematisch-technische, musische, kreativ-gestalterische Angebote…


Förderungen erfolgen über Gutscheine.

Wo werden Gutscheine eingereicht und ausgezahlt?

  • Die/der Erziehungsberechtigte reicht den Gutschein beim zuständigen STZ ein.  Bei Anschaffungen bis zu 50,00 Euro zahlt das STZ den Betrag in bar aus. Der Empfang des Geldes muss schriftlich von der/dem Erziehungsberechtigten bestätigt werden. Ein weiterer Nachweis ist nicht notwendig.
  • Für die Teilnahme an Kursen/Programmen muss der/die Erziehungsberechtigte die Anmeldung bzw. Rechnung über die Kursteilnahme beim STZ vorlegen. Das STZ zahlt die Fördersumme (max. 270,00 Euro) in bar aus oder überweist die Fördersumme direkt an den Kursanbieter. Der Empfang muss auch hier schriftlich von der/dem Erziehungsberechtigten bestätigt werden. Ein weiterer Nachweis ist nicht notwendig.